Abitur – weil ich will……….
Falls Sie den Bildungsgang am Kolleg aufnehmen wollen und eine Aufnahmeprüfung machen müssen, sollten Sie sich nun bald bei uns bewerben. Wir bieten in Zusammenarbeit mit der VHS Speyer einen Vorbereitungskurs an drei Abenden an. Sie werden in den Prüfungsfächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils an einem Abend sehr gut von unseren Lehrer*innen in den Räumlichkeiten unseres Kollegs auf die Prüfung vorbereitet: Do., 21.03.2019 Mathematik, Do., 28.03.2019 Englisch und Do., 04.04.2019 Deutsch jeweils um 18:00 Uhr. Die Prüfung findet am Dienstag, 09.04.2019 ab 8:15 bei uns am Kolleg statt. Für die Vorbereitungsabende melden Sie sich bitte bei der VHS in Speyer, https://www.vhs-speyer.de/kontakt an.
Eine zweite Prüfung findet am Do., 01.08.2019 statt. Es ist darauf hinzuweisen, dass für diesen Terimin im Vorfeld kein Vorbereitungskurs stattfinden wird. Sollten Sie also erst an der zweiten Prüfung teilnehmen wollen, wäre es sinnvoll, den Vorbereitungskurs im März/April dennoch zu belegen.
Wer muss an dieser Prüfung teilnehmen:
Sind in dem Abschlusszeugnis über den qualifizierten Sekundarabschluss I in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens jeweils befriedigende Leistungen erreicht worden, wird für Sie keine Aufnahmeprüfung durchgeführt. Keine Aufnahmeprüfung wird verlangt, wenn Sie bereits die Fachhochschulreife besitzen. Sollten Sie die o. g. Bedingungen nicht erfüllen, müssen Sie in der Regel an der Aufnahmeprüfung teilnehmen.
Die schriftliche Prüfung besteht aus:
1. einem Aufsatz über eines von drei zur Wahl gestellten allgemeinen Themen (Bearbeitungszeit: zwei Zeitstunden),
2. einer Mathematikarbeit, die einen Kenntnisstand des qualifizierten Sekundarabschlusses I voraussetzt (Bearbeitungszeit: zwei Zeitstunden),
3. einer Leistungsfeststellung in Englisch, die über Leseverständnis, Grammatikkenntnisse und Fähigkeit zur Textanalyse Aufschluss gibt und der dem Kenntnisstand des qualifizierten Sekundarabschlusses I entspricht (Bearbeitungszeit: zwei Zeitstunden).
Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn keine der schriftlichen Prüfungen schlechter als mit der Note „ausreichend“ oder nur eine mit der Note „mangelhaft“ bewertet ist. Ist eine schriftliche Prüfung mit der Note „ungenügend“ oder sind zwei schriftliche Prüfungen mit der Note „mangelhaft“ bewertet, wird eine mündliche Prüfung durchgeführt.
Sie können sich ab sofort am Kolleg bewerben – wir freuen uns auf Sie.