• Fachhochschulreife

Tageskolleg
(Abendgymnasium/Online Abitur bitte weiter unten lesen)

Die Aufnahmebedingungen für den Zugang mit Fachhochschulreife sind wie folgt:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • eine mindestens 2-jährige, abgeschlossene Berufsausbildung
  • oder der Nachweis eines gleichwertigen zweijährigen beruflichen Werdegangs, hierzu zählen auch andere Nachweise wie Zivildienst, Bundeswehr, soziales Jahr, bis zu einem Jahr nachgewiesene Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit
  • Wenn Sie die Bedingung „beruflicher Werdegang“ nicht gänzlich erfüllen, gibt es auch Härtefallregelungen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen persönlichen Termin zur Beratung mit uns. Die Entscheidung über eine Aufnahme fällt dann die Schulbehörde.
  • Fachhochschulreife (FH)
    Besitzen Sie die Fachhochschulreife ohne ausreichende Kenntnisse in Latein, Französisch oder Russisch als zweiter Fremdsprache (Klassenstufe 7 bis 10, oder außerschulischer Nachweis) können Sie in die E-Phase (Klasse 11) eintreten.
  • Mit dem ausreichenden Nachweis in der zweiten Fremdsprache ist der Einstieg in die Q-Phase (Klasse 12) möglich.

Um sich zu bewerben, reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:

  • das ausgefüllte Anmeldeformular  Anmeldeformular
  • Ihren aktuellen Lebenslauf (Unterschrift und Datum nicht vergessen)
  • Ihr aktuelles Passfoto
  • (beglaubigte) Kopien der folgenden Zeugnisse:
    • Zeugnis der Fachhochschulreife
      gegebenenfalls zusätzlich Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule
    • Nachweis der zweiten Fremdsprache
    • Abschlusszeugnis der berufsbildenden Schule
    • Prüfungszeugnis der IHK, HwK o.ä.
    • oder Nachweise geregelter Berufstätigkeit, z. B. Sozialversicherungsnachweise (siehe auch: Voraussetzungen)

 

Abendgymnasium/Online Abitur

Die Aufnahmebedingungen für den Zugang mit Fachhochschulreife sind wie folgt:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • eine mindestens 2-jährige, abgeschlossene Berufsausbildung
  • oder der Nachweis eines gleichwertigen zweijährigen beruflichen Werdegangs, hierzu zählen auch andere Nachweise wie Zivildienst, Bundeswehr, soziales Jahr, bis zu einem Jahr nachgewiesene Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit
  • Wenn Sie die Bedingung „beruflicher Werdegang“ nicht gänzlich erfüllen, gibt es auch Härtefallregelungen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen persönlichen Termin zur Beratung mit uns. Die Entscheidung über eine Aufnahme fällt dann die Schulbehörde.
  • Fachhochschulreife (FH)
    Mit dem ausreichenden Nachweis in der zweiten Fremdsprache ist der Einstieg in die Q-Phase (Klasse 12) möglich. Falls diese Variante für Sie infrage kommt, bitten wir Sie, mit uns telefonisch Kontakt aufzunehmen.
  • Das Probesemester beim Quereinstieg entfällt.
  • Während des Schulbesuches muss die Berufstätigkeit dann noch mindestens ein Semester beibehalten werden. Danach kann die Arbeit ganz oder teilweise aufgegeben werden und es besteht gegebenenfalls für die letzten drei Semester Anspruch auf BAföG.

 Um sich zu bewerben, reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:

  • das ausgefüllte Anmeldeformular     Anmeldeformular
  • Ihren aktuellen Lebenslauf (Unterschrift und Datum nicht vergessen)
  • Ihr aktuelles Passfoto
  • (beglaubigte) Kopien der folgenden Zeugnisse:
    • Zeugnis der Fachhochschulreife
      gegebenenfalls zusätzlich Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule
    • Nachweis der zweiten Fremdsprache Französisch
    • Abschlusszeugnis der berufsbildenden Schule
    • Prüfungszeugnis der IHK, HwK o.ä.
    • oder Nachweise geregelter Berufstätigkeit, z. B. Sozialversicherungsnachweise (siehe auch: Voraussetzungen)

 

 

Beglaubigt“ bedeutet, dass die Kopie einen Vermerk trägt, der die Übereinstimmung von Kopie und Original bescheinigt. Darüber hinaus trägt die Kopie die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.

In Deutschland können Beglaubigungen von Kopien von einem Notar oder jeder öffentlichen Stelle, die ein Dienstsiegel führt (z. B. Rathaus, Behörde, Bürgerbüro etc.), vorgenommen werden. Außerdem werden Kopien anerkannt, die von der ausstellenden Schule beglaubigt sind.

Einfach Kopien genügen nicht.

Beglaubigungen kosten in der Regel Geld. Deshalb können Sie alternativ mit den Originalzeugnissen auch an unserer Schule im Sekretariat vorbeikommen. Wir fertigen die Kopien für Sie unentgeltlich an.

 

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